Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Ist eine Veratmung von LA und PA plicht? | 17 Beiträge |
Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 589572 |
Datum | 29.10.2009 13:19 MSG-Nr: [ 589572 ] | 7082 x gelesen |
Landesfeuerwehrschule
Hallo zusammen,
Geschrieben von Bach RüdigerDie namhaften Hersteller haben, in Bezug auf die thermische Belastung bei Brandeinsätzen, unter der Hand bereits verlauten lassen, dass unter den vorgenannten Vorraussetzungen in Zukunft auch die Veratmungsprüfung kommen wird.
Aha komisch beim Kompetenzforum der Fa. Massong im September hat weder AUER noch DRÄGER mir darauf eine Antwort liefern können. Ich glaub ich werde mal unsere LFS in Bruchsal kontaktieren, die haben ja auch mit den Zulassungen zu tun.
Für mich als AGW ist das Thema deshalb von hohem Interesse, da wir in der Planung einer Neuanschaffung eines Prüfkopfes stehen. Wenn die Veratmung Pflicht wird, dann kann das entweder bedeuten kleiner Kopf (ca. 3.000EUR zB der TESTOR 3100) für normale Prüfung und einen Dienstleister für die Veratmung suchen (über die Jahre gerechnet kann das auch teuer werden) oder "teuren" Kopf mit Veratmungmöglichkeit.
Wo liegen denn die Preise der veratmungsfähigen Köpfe?
Quaestor weiß ich was von ca. 25TEUR ich weiß aber auch von Geräten um die 15TEUR.
Gruß aus Nordbaden
Martin Streeb
"Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L.
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