Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Keine Abmeldung vom Übungsdienst - Maßnahmen? | 62 Beiträge |
Autor | Mart8in 8M., Hamm / NRW | 590008 |
Datum | 02.11.2009 11:13 MSG-Nr: [ 590008 ] | 10479 x gelesen |
Hallo,
ist sicherlich ein schwieriges Thema, das auch Fingerspitzengefühl benötigt.
Ich persönlich bin im Schichtdienst tätig und kann so auch nur jede 2te Woche am FW-Dienst teilnehmen. Dieses ist bekannt, abmelden beim Diensthabenden bzw Löschgruppenführer stellt sich mir als Selbstverständnis dar.
Vom Grundsatz her besteht erstmal die Pflicht zur Teilnahme an Übungsdiensten und Einsätzen. Sicherlich gibt es mal Termine, die mit Vorgenannten kollidieren und die Abwesenheit rechtfertigt.
Der Löschgruppenführer trägt mitunter auch die Verantwortung der Einsatzbereitschaft (auch in fachlicher Hinsicht) gegenüber der Bevölkerung und dem Stadtbrandmeister.
Vielleicht sollte man dieses Argument mal bei den "schwänzenden" Kameraden anbringen.
Die Ausreden, die Du in Deinem Beitrag gepostet hast, gelten bei uns (zumindest auf Dauer) nicht.
Sollte dieses auf Dauer der Fall sein, wird den Kameraden nahegelegt zu überlegen, ob eine weitere Mitgliedschaft Sinn macht (so hart es klingen mag).
Wenn jemand seine Familie (nur) als Priorität sieht, dann ist dieses sicherlich legitim, nur bringt er der Feuerwehr bzw Bevölkerung nichts.
Die Arbeitsstelle (i.d.R. 8 Stunden am Tag) klammere ich persönlich aus, weil man hiermit seine Brötchen verdient.
"Strafgeld" zum Sinneswandel, vielleicht ein Versuch wert.
Grüße
Martin
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