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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufstkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | 29 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 590725 | ||
Datum | 06.11.2009 13:50 MSG-Nr: [ 590725 ] | 8396 x gelesen | ||
Hallo Fallen alle Fahrten mit Feuerwehrfahrzeugen unter die Ausnahmegenehmigung im og Gesetz? Oder sind bestimmte Fahrten die der Versorgung oder ähnlichem dienen hier wieder qualifizierungspflichtig? Als Beispiel mal der Transport von leeren Sandsäcken die von einem Händler abgeholt werden. Oder meinetwegen auch das Pommes holen mit einem Löschfahrzeug? Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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