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Staatliche Feuerwehrschule
Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikAusbildung zurück
ThemaVerdienstausfall der Bundeswehr10 Beiträge
AutorThom8as 8T., Thurmansbang / Bayern593577
Datum24.11.2009 18:39      MSG-Nr: [ 593577 ]3131 x gelesen

Servus Frank,

ich hatte bisher drei Leute unterschiedlichster Verpflichtung (sowohl Wehrpflichtiger als auch Zeitsoldat) auf unterschiedlichen Lehrgängen mit Freistellung vom Dienst BW.
Dafür wurde kein Verdienstausfall bei der Gemeinde verlangt.
Wobei ich das immer so gehandhabt habe, dass ich als Kommandant selbst mal kurz mit dem zuständigen Spieß telefoniert habe und ihm so kurz die Lage und Notwendigkeit erklären konnte.
Gab überhaupt keine Probleme, weder von nem Wochenlehrgang an des SFS noch bei mehereren Terminen abends und Samstags z.B. zum Truppmannlehrgang auf Kreisebene.

Leider ist das letztemal aber schon 3 oder 4 jahre her, so dass ich nicht sicher sagen kann wie es aktuell gehandhabt wird. Normalerweise ist die BW ein "Arbeitgeber" der öffentlichen Hand, die untereinander keinen Ausfall abrechenen können. vgl. diverse Kommentierungen zum BayFwG

Allerbeste Grüße aus FRG nach Mömbris
hoffe Zeltlager und Landes-JF Tag sind noch gut in Erinnerung

Grüße

Tom


und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung!

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 24.11.2009 18:24 Fran7k W7., Mömbris
 24.11.2009 18:32 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 24.11.2009 18:39 Thom7as 7T., Thurmansbang
 24.11.2009 18:48 Fran7k W7., Mömbris
 24.11.2009 19:04 Chri7sti7an 7F., Wernau
 24.11.2009 20:19 Günt7her7 S.7, Mayen
 24.11.2009 18:58 Alex7and7er 7S., Wedel
 24.11.2009 21:09 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
 24.11.2009 21:10 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
 25.11.2009 17:53 ., Bonn

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