Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Verdienstausfall der Bundeswehr | 10 Beiträge |
Autor | Thom8as 8T., Thurmansbang / Bayern | 593577 |
Datum | 24.11.2009 18:39 MSG-Nr: [ 593577 ] | 3131 x gelesen |
Staatliche Feuerwehrschule
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Servus Frank,
ich hatte bisher drei Leute unterschiedlichster Verpflichtung (sowohl Wehrpflichtiger als auch Zeitsoldat) auf unterschiedlichen Lehrgängen mit Freistellung vom Dienst BW.
Dafür wurde kein Verdienstausfall bei der Gemeinde verlangt.
Wobei ich das immer so gehandhabt habe, dass ich als Kommandant selbst mal kurz mit dem zuständigen Spieß telefoniert habe und ihm so kurz die Lage und Notwendigkeit erklären konnte.
Gab überhaupt keine Probleme, weder von nem Wochenlehrgang an des SFS noch bei mehereren Terminen abends und Samstags z.B. zum Truppmannlehrgang auf Kreisebene.
Leider ist das letztemal aber schon 3 oder 4 jahre her, so dass ich nicht sicher sagen kann wie es aktuell gehandhabt wird. Normalerweise ist die BW ein "Arbeitgeber" der öffentlichen Hand, die untereinander keinen Ausfall abrechenen können. vgl. diverse Kommentierungen zum BayFwG
Allerbeste Grüße aus FRG nach Mömbris
hoffe Zeltlager und Landes-JF Tag sind noch gut in Erinnerung
Grüße
Tom
und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung!
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| 24.11.2009 18:24 |
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Fran7k W7., Mömbris |
| 24.11.2009 18:32 |
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Mich7ael7 L.7, Dausenau |
| 24.11.2009 18:39 |
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Thom7as 7T., Thurmansbang | |