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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G 26.3 - Welcher Umfang | 5 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 594972 | ||
Datum | 04.12.2009 11:53 MSG-Nr: [ 594972 ] | 4993 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Leute, trotz intensiver suche im Forum und im Netz bin ich nicht auf die richtige antwort gekommen! Ich brauche Infos zum Thema G 26.3 Wer darf denn nun diesem Untersuchung machen? Die Liste "Ermächtigte Ärzte" gibt es ja nicht mehr! Darf das jetzt nur noch ein Arbeitsmediziner? Davon gibt es nicht wirklich viele! Welchen Umfang hat die Untersuchung denn jetzt? Ist nun Röntgen, wie mir gesagt wurde, komplett herausgefallen und darf nur noch im Bedarfsfall gemacht werden? Wie bekomme ich denn jetzt heraus, welche Ärzte die Untersuchung machen dürfen, oder nicht! Wohne im Bereich Oldenburg (PLZ 26) Gruß Dirk | ||||
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