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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Zulassung Atemschutzholster | 2 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Biebertal / Hessen | 595170 | ||
Datum | 05.12.2009 13:44 MSG-Nr: [ 595170 ] | 4258 x gelesen | ||
Hallo Forum, viele Feuerwehren benutzen Atemschutzholster zum Mitführen von Ausrüstungsgegenständen die der Türkennzeichnung etc. dienen. Dies ist auch bei meiner Feuerwehr gewünscht und ich mache mich nun auf die Suche nach solchen. Die Sache soll sehr einfach gehalten werden, im Prinzip benötigen wir nur ein Holster in dem Türkennzeichnungsbänder untergebracht werden können, evtl noch ein Keil. Nun habe ich aber bei den Atemschutzgerätewartlehrgängen gelernt, dass ein Atemschutzgerät beim anbringen von Ausrüstungsteilen, welche nicht bei der Zulassung angebracht waren bzw. nicht mit zugelassen wurden, seine Zulassung verliert. Meine Frage ist nun: Sagt man bei den Feuerwehren die solche Holster benutzen: " damit muss ich leben der taktische Nutzen überwiegt" oder bekommt so was wie eine Ausnahmegenehmigung. Die Aussage der Gerätehersteller ist klar: Es darf nichts angebracht werden. Ebenso gibt es hierzu ein Infoblatt der Exam (Infoblatt Zuberhörteile PA 12-2006) in dem steht , dass die Pa ihre Zulassung verlieren. Eure Meinung hierzu würde mich interessieren. MfG Christian alles nur meine Meinung! | ||||
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