News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | V-Dekon/Patientenanhängetasche | 2 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 K.8, Dörentrup / NRW | 595753 | ||
Datum | 09.12.2009 17:54 MSG-Nr: [ 595753 ] | 4801 x gelesen | ||
Hallo, ich habe mal eine Sache, die mir nicht ganz einleuchten will. Beim BHP 50 NRW bringe ich die Patienten aus dem Schadensgebiet zur Patientenablage. Von der Patientenablage zum Behandlungsplatz hier erfolgt die Eingangssichtung bei dem den Patienten die Patientenanhängetasche zugeordnet wird. Danach geht es in die Behandlungsbereiche und schließlich wird der Patient dann abtransportiert. Soweit ist alles klar! Wie sieht es jetzt aber beim V-Dekon mit der Patientenanhängetasche aus? Laut Konzept des Innenministeriums NRW heißt es: "Der Eingangsbereich des Verletzten-Dekontaminationsplatzes ist der Sammelpunkt für alle aus dem Gefahrenbereich kommenden Personen. Die gehfähigen Verletzten erreichen selbsständig den Dekontaminationssichtungsbereich, während nicht gefähige Verletzte von Helfern in geeigneter persönlicher Schutzbekleidung (PSA) aus dem Gefahrenbereich zur Verletztenablage gebracht werden. Alle Verletzten sollten bereits im Gefahrenbereich mit Patientenanhängetaschen (PAT) NRW regisriert - und u.U. auch kategorisiert - worden sein." Bekommt der Verletzte noch der Dekontamination eine "neue" PAT mit einer zweiten Nummer, oder wie soll man verhindern, dass man mit der Anhängetasche eine Kontaminationsverschleppung verursacht? Hat jemand schon so geübt? | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|