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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einteilung in Brand-Risikoklassen nach ThFwOrgVO | 10 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 596057 | ||
Datum | 11.12.2009 11:02 MSG-Nr: [ 596057 ] | 7175 x gelesen | ||
Hallo an alle Kameraden in Thüringen und auch an alle anderen Mitleser die mir hier ggf. weiter helfen können. Bei uns sollen alle Feuerwehren bzw. Orte die Gefahrklassen neu ordnen bzw. einstufen.Letzte Einstufung der Gefahrenklassen liegt wohl nun schon ein paar Jahre zurück und alles soll wohl wieder auf neuesten Stand! Grundlage für die Einstufung ist die ThFwOrgVO Bei der Beurteilung der ThFwOrgVO stellt sich bei Anlage 1 zu § 3 natürlich die Frage wie der Durchgangsverkehr auf Straße & Schiene zu beurteilen ist. Laut meiner Anfrage bei KBI und auch im Innenministerium ist dieses nicht genau definiert ,also liegen keine Zahlen vor die hier die geforderten Fragen zu "geringem, "normalem" oder "großem" Durchgangsverkehr in eine eindeutige Klasse zuordnen können. Hintergrund: Wir sind zwar nur ein kleiner Ort, liegen jedoch an der Landesgrenze Thüringen-Niedersachsen und an der Grenze von 3 Landkreisen(Göttingen - Osterode a.Harz -Eichsfeld) entsprechend stark ist hier der Durchgangsverkehr durch Berufspendler,Handwerker oder auch Transportgewerbe. Bahnverkehr ist nicht vorhanden....aber ab welcher Größenordnung würdet ihr von o.a. geringem, normalem oder großen Durchgangsverkehr sprechen? Ich denke "großer" Durchgangsverkehr fällt aus, da keine Bundesfernstraßen wobei man den Durchgangsverkehr sicher auch zu den sonstigen örtlichen Gegebenheiten in Relation setzen muss und dann beurteilen müsste. Danke für eure Antworten schon mal im Voraus! MkG Lars | ||||
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