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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBaWü: Änderung der Verfahrensordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)3 Beiträge
AutorStef8an 8H., Essen / NRW597166
Datum17.12.2009 22:13      MSG-Nr: [ 597166 ]2762 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M@yerWie ist das in den anderen Bundesländern geregelt?

In NRW dürfen Brandschutzkonzepte von "staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes" erstellt werden:

# Das Anerkennungsverfahren zum saSV umfasst für die Bereiche Brandschutz und Standsicherheit neben dem Nachweis der Berufserfahrung (je nach Fachgebiet 5-10 Jahre) eine umfangreiche schriftliche und mündliche Prüfung durch die IK-Bau NRW. In den Bereichen Schall- und Wärmeschutz und Erd- und Grundbau erfolgt die Anerkennung nach gesonderten Prüfungsmodalitäten. # Die Anerkennung als saSV wird auf schriftlichen Antrag erteilt. Über den Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger und die Eignung der antragstellenden Person entscheidet je nach Mitgliedschaft die Ingenieurkammer-Bau NRW oder die Architektenkammer NW auf der Grundlage der Entscheidung des jeweiligen Ausschusses.

Die BaWü-Regelung ist ja quasi ein Berufsverbot für Masterabsolventen "Brandschutz". Lächerlich!

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

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 17.12.2009 14:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
 17.12.2009 22:13 Stef7an 7H., Essen
 17.12.2009 22:15 Stef7an 7H., Essen

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