News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrkosten bei der FF ---> Steuererklärung | 3 Beiträge | ||
Autor | Andr8é W8., Bergkamen (NRW) / NRW | 597549 | ||
Datum | 20.12.2009 12:02 MSG-Nr: [ 597549 ] | 4435 x gelesen | ||
Hallo zusammen, wie ich gerade im Internet gesehen habe, können laut aktuellem Steuerrecht die Fahrkosten zum Ausbildungsdienst/Einsatz geltend gemacht werden, wenn der FM(SB) keine Fahrkosten von der Gemeinde erhält: Ehrenamtliche, die für einen gemeinnützigen Verein arbeiten, können ihren Aufwand (z. B. Fahrtkosten) als Spende geltend machen. Voraussetzung: Der Verein würde normalerweise für die Kosten aufkommen, der Ehrenamtliche verzichtet aber darauf. Diese Vereinbarung muss schriftlich vorliegen. Frage: Hat jemand schonmal so eine Bescheinigung von der Gemeinde abgefordert, bzw. auf welchem Hintergrund kann man sich so eine Bescheinigung ausstellen lassen? FSHG §12...??? Wir erhalten z.B. nämlich nur Erfrischungsgelder für geleistete Einsätze, aber keine Fahrkosten. Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus. Gruß André Winkelkötter ICQ: 176665988 ![]() | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|