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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFahrkosten bei der FF ---> Steuererklärung3 Beiträge
AutorAndr8é W8., Bergkamen (NRW) / NRW597549
Datum20.12.2009 12:02      MSG-Nr: [ 597549 ]4381 x gelesen

Hallo zusammen,

wie ich gerade im Internet gesehen habe, können laut aktuellem Steuerrecht die Fahrkosten zum Ausbildungsdienst/Einsatz geltend gemacht werden, wenn der FM(SB) keine Fahrkosten von der Gemeinde erhält:
Ehrenamtliche, die für einen gemeinnützigen Verein arbeiten, können ihren Aufwand (z. B. Fahrtkosten) als Spende geltend machen. Voraussetzung: Der Verein würde normalerweise für die Kosten aufkommen, der Ehrenamtliche verzichtet aber darauf. Diese Vereinbarung muss schriftlich vorliegen.

Frage: Hat jemand schonmal so eine Bescheinigung von der Gemeinde abgefordert, bzw. auf welchem Hintergrund kann man sich so eine Bescheinigung ausstellen lassen? FSHG §12...???
Wir erhalten z.B. nämlich nur Erfrischungsgelder für geleistete Einsätze, aber keine Fahrkosten.

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.

Gruß
André Winkelkötter


ICQ: 176665988


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 20.12.2009 12:02 ., Bergkamen (NRW)
 20.12.2009 15:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 20.12.2009 16:42 ., Bad Hersfeld

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