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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | TLF - Normentwürfe | 202 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 597939 | ||
Datum | 21.12.2009 17:41 MSG-Nr: [ 597939 ] | 170909 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Was machst Du, wenn Du beides brauchst? Wieso nicht in so kleinen Gemeinden (Alarmierungs-)Zusammenschlüsse bilden? Das ist genau das Stützpunktkonzept in Brandenburg. Stützpunkte sind bei uns nicht einzelne Ortswehren sondern die Zusammenarbeit mehrer Ortswehren auch Trägerübergreifend. (wenn ich mal Unterlagen dazu finde gern mehr) Eine Ortswehr unserer Stadt bekommt im März genau so ein Teil. Als Ersatz für ein TLF 16-W50. Ich sehe das Teil als genau dessen Nachfolger, nicht mehr und nicht weniger. Die besagte Wehr gibt sogar noch ihr LF 8 auf LO an eine bisherige Hängerwehr ab. Denke das kann zur Steigerung der Tagesalarmstärke beitragen. Das Rendezvous-System wird hier schon lange propagiert. Eine gute AAO der Stadt/Amt (also Träger) für alle Wehren des Zuständigkeitsbereiches ist natürlich Grundvoraussetzung. Als ich deinen Eröffnungsbeitrag gesehen habe war mein erster Gedanke, Herrgott wozu 3 verschiedene Typen. 1. Kennzahl 10 u. 20 okay, aber 2. Kennzahl 20/30/40 wozu? Sind die Unterschiede so groß? Die 30 halte ich persönlich so per se erstmal für überflüssig. ABER ich werde mir wohl erstmal die Entwürfe zu Gemüte führen müssen um mir da ein abschließendes Urteil bilden zu können Gruß Ralf PS. Optisch find ich das Teil auch nicht wirklich gelungen. ;-) www.ffw-drebkau.de Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos) | ||||
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