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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zuweisung von Autobahnabschnitten für die Feuerwehr in NRW | 4 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 F.8, Meschede / NRW | 601368 | ||
Datum | 05.01.2010 21:21 MSG-Nr: [ 601368 ] | 4021 x gelesen | ||
Hallo an alle Wissenden, wer vergibt die Zuständigkeiten für die Feuerwehren auf den BAB in NRW? Die BAB führt duch 2 Regierungsbezirke. Beteiligt sind auf NRW Seite 3 Kreise, bzw Gemeinden in 3 Kreisen und die Landesgrenze zu Hessen wird ebenfalls gestriffen. Mittlerweile habe ich sehr viele Aussagen gesammelt, die sich zum Teil widersprechen. Zum Einen wird die Zuweisung im FSHG genannt. Weiterhin gibt es Aussagen seitens einer Bez.-Reg., die Gemeinden seien Verantwortlich für den Feuerschutz auf Ihrem Gebiet, also auch auf den BAB....... ....und auch: Wir waren schon immer am Zuge und sind natürlich weiterhin die Schnellsten Ich hoffe, das gerade hier im Forum wirklich richtige Experten etwas zu Thema schreiben können. Vieln Dank Andreas | ||||
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