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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema'Fachfremde' UVV, war: Schnittschutz Beinlinge verboten?19 Beiträge
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg606994
Datum01.02.2010 21:40      MSG-Nr: [ 606994 ]7428 x gelesen

Konkret wurde angefragt, ob sich FA im Einsatz auf landwirtschaftlichen Betrieben an die für Landwirte gültigen UVV, insbesondere die den Umgang mit Großtieren betreffende UVV halten müssen.

Hintergrund ist die Arbeit am 2. Teil von "Rind & Feuerwehr".

Antwort der UVV (Auszug):
------------------------------------------------------------------------------
Nach unserer Auffassung ist ein Feuerwehreinsatz auf einem
landwirtschaftlichen Betrieb kein "Umgang mit Großtieren", sondern eben
ein Feuerwehreinsatz. Dieser muss auf Grundlage der
Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" und den
Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) abgearbeitet werden.

Die notwendigen Qualifikationen, die ein Feuerwehrmann/-frau erfüllen
muss, sind z.B. in der FwDV 2 geregelt.
--------------------------------------------------------------------------------

Es folgt noch eine Einführung in die FwDV 100 (Führungskreislauf) und der Tipp eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Die Gültgkeit der einschlägigen UVV wird verneint. Eine Kuh aus einem brennenden Stall zu führen ist kein Umgang mit Großtieren i.S.d. UVV Landwirtschaft.

Zumindest hab ich von der UKBW eine Antwort erhalten. Die LBG Baden-Württemberg bearbeitet wohl noch - trotz mehrerer Nachfragen seit einem halben Jahr keine Antwort.

Gruß,
Markus


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