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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahren ohne Betriebserlaubnis: zivilrechtliche Folgen | 6 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 607163 | ||
Datum | 02.02.2010 23:12 MSG-Nr: [ 607163 ] | 4770 x gelesen | ||
Liebes Feuerwehr-Forum, gegeben sei folgende Situation: An einem Einsatzfahrzeug wird ein Einsatzhorn verbaut. Dabei hält man sich nach Anweisung der zuständigen Leitungskraft bewusst nicht an die Vorgaben der Betriebserlaubnis. Jetzt ist deshalb die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. (Hintergrund: § 19 (3) letzter Satz StVZO, hier jedoch unwichtig.) Meine Fragen: Welche zivilrechtlichen Folgen (also kein Ordnungswidrigkeiten) kommen auf den gutgläubigen Fahrer des Fahrzeugs zu, a) wenn er das Fahrzeug ohne Benutzung des Einsatzhorns fährt und einen Unfall verursacht? b) wenn er das Fahrzeug mit Benutzung des Einsatzhorns fährt und unabhängig vom fehlerhaft eingebauten Einsatzhorn einen Unfall verursacht? (Wahrscheinlich gleiche Antwort wie bei a.) c) wenn er das Fahrzeug mit Benutzung des Einsatzhorns fährt und aufgrund des unzulässig eingebauten Einsatzhorns einen Unfall verursacht? Vielen Dank für Antworten | ||||
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