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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | AU-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge Wo ist es geregelt? | 16 Beiträge | ||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 612674 | ||
Datum | 04.03.2010 22:22 MSG-Nr: [ 612674 ] | 10257 x gelesen | ||
Eine generelle Untersuchungspflicht für alle (zulassungspflichtige) Fahrzeuge gibt es auch nach dem 31.12.2009 nicht. Zahlreiche Ausnahmen sind nach wie vor möglich. M.E. wurde die STVO dahingehend auch nicht geändert. Sollte es also keine Feuerwehr-Ausnahmen mehr geben? | ||||
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