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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verantwortlichkeit BMA - wer schaltet ab | 4 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 612771 | ||
Datum | 05.03.2010 16:00 MSG-Nr: [ 612771 ] | 6674 x gelesen | ||
Hallo zusammen, mal eine Frage an die Fachwelt. Wer ist für die Abschaltung einer BMA zuständig und verantwortlich? Bzw. schaltet ihr als Feuerwehr / Einsatzzentrale / Leitstelle eine BMA, einzelne Gruppen / Schleifen oder Melder ab? Folgendes Beispiel. In einer "Versammlungsstätte" oder Gaststätte, findet soll eine Veranstaltung durchgeführt werden. Die Örtlichkeiten sind mit einer BMA versorgt. Für diese Veranstaltung ist normalerweise KEINE Brandsicherheitswache erforderlich. Nun möchte aber der Veranstalter während dieser Veranstaltung Rauch (Disconebel) einsetzen. Da er (zu Recht) befürchtet, das dadurch die Rauchmelder aktiviert werden, hat er sich an die Feuerwehr gewandt, mit der Bitte, die BMA für den Zeitraum (einige Stunden) abzuschalten. (Technisch über BMA PC in der Einsatzzentrale möglich). Der Veranstalter wurde durch die Feuerwehr "abgewiesen" und an den technischen Dienst der BMA verwiesen. Dieser verweigert die Abschaltung mit dem Hinweis, das es sich NICHT um einen techniche Störung handelt, sondern um eine geplante Störung. Außerdem sei nach "Risikoanalyse" eine BMA vorhanden, so das eine Brandsicherheitswache erforderlich sei. (Toller Hinweise des Kundendienstes, oder ?) Unabhängig von einer Brandsicherheitswache weigert sich die Feuerwehr die BMA für den Zeitraum abzuschalten und später wieder einzuschalten. Wie sieht es rechtlich aus? Darf eine Feuerwehr eine BMA in einem solchen Fall außer Betrieb nehmen? Wie sehen Eure Einsatzerfahrungen mit ähnlichen Fällen aus? Gerne auch PM. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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