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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Notrufmissbrauch oder Bärendienst? | 13 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 613703 | ||
Datum | 10.03.2010 16:04 MSG-Nr: [ 613703 ] | 3904 x gelesen | ||
Zereissen mag ich dich nicht. Aber man sollte bei der Erwartungshaltung dem gemeinen Bürger gegenüber ein bissl realistisch sein. Sie hat den vermuteten Brand mit Name und ihrer Nummer gemeldet. Der Hinweis was es ist noch dazu. Wen der Disponent vernünftig abgefragt hat weiß die alarmierte Einheit von wo aus das Feuer gesehen wurde. Was möchtest du denn noch? Warten bei der Entfernung kanns ja nun für den unbedarften Bürger auch nicht unbedingt sein. Und der Disponent wollte sich ja darum kümmern... Trotz gelegentlicher Täuschungsalarme, seien wir doch froh das es noch solche Bürger gibt. Allemal besser wie an allen Sachen vorbeizuschauen. Und das sich die Frau und hoffentlich jeder andere Bürger anwaltlichen Rat holt(zumindest bei einer Vorladung mit dieser Unterstellung) ist jedem nur zu raten. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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