Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Freistellung vom Arbeitgeber für den TM-Lehrgang | 23 Beiträge |
Autor | Nico8 S.8, Steinbek / Schleswig-Holstein | 617424 |
Datum | 03.04.2010 14:11 MSG-Nr: [ 617424 ] | 8254 x gelesen |
Folgende Situation: momentan läuft bei uns auf Amtsebene der Lehrgang zum Truppmann (Teil 1). Am nächsten Mittwoch wird der nächste Lehrgangsabend sein. Bei meinem momentanen Arbeitgeber habe ich gekündigt, da ich ab dem 14.4. einer neuen Beschäftigung nachgehen werde (die Kündigung wurde akzeptiert). Es ist soweit alles geklärt und es gibt auch (eigentlich) keine Streitigkeiten mit meinem aktuellen Arbeitgeber bezüglich der Kündigung. Ich bin der Meinung, dass mir noch 3 Urlaubstage zustehen und einen dieser Urlaubstage hätte ich nun gerne am nächsten Mittwoch genommen, um beim Unterrichtsabend für den Truppmann teilnehmen zu können - Beginn ist nämlich um 19:30 Uhr, aber eigentlich müsste ich bis 20:45 Uhr arbeiten. Eine (gleichwertige) Vertretung für den Mittwoch habe ich bereits gefunden, um somit auch meinem jetzigen Arbeitgeber die Arbeit abzunehmen, dass er die Belegschaft durchtelefonieren und einen Ersatz für Mittwoch suchen muss. Allerdings gibt es bei uns eine kleine Meinungsverschiedenheit bezüglich der mir noch zustehenden Urlaubstage. Was soll ich nun machen, falls der Arbeitgeber sich querstellt ? Ich würde ihm auch anbieten, an diesem Tag unbezahlten Urlaub zu nehmen, da mir die Teilnahme an dem Lehrgang wichtig ist (und wie bereits geschrieben - gleichwertiger Ersatz für mich würde bereitstehen). Falls es hart auf hart kommt - kann ich mich auf das Brandschutzgesetz berufen ? Nach diesem Gesetz wäre ich für einen Lehrgang freizustellen (ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe). Oder soll ich meinen Wehrführer fragen, ob er mit meinem Arbeitgeber sprechen und ihm erklären kann, dass dieser Lehrgang für mich wichtig ist ?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
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| 03.04.2010 14:11 |
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Nico7 S.7, Steinbek |
| 03.04.2010 14:21 |
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., Püttlingen | |