Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Doppelmitgliedschaft als Einsatzkraft | 14 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 S.8, Beeskow / Brandenburg | 618469 |
Datum | 07.04.2010 18:03 MSG-Nr: [ 618469 ] | 8598 x gelesen |
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Technisches Hilfswerk
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Technisches Hilfswerk
Hallo! Auch auf die Gefahr hin das ich dieses Thema schon einmal gebracht habe, oder aber zumindest bringen wollte:
Wie seht ihr das mit den Doppelmitgliedschaften? Habe von einigen Leuten gehört die nicht nur in der FF, sondern auch beim THW und bei der SEG als Einsatzkraft offiziell geführt sind. Das wäre zwar schon der Fall der Dreifachmitgliedschaft, was das Problem aus meiner Sicht noch größer macht. Hier einmal meine Sichtweise: Mitglied kann man sein wann und wo man will, geht es um den Einsatzdienst so kann es nur eine Organisation sein. Beispiel Waldbrand: Die Fw wird wie üblich zuerst alarmiert, gegen Abend dann aus welchen Gründen auch immer das THW. Wer kommt mit dem THW wenn doch schon alle bei der Fw gebunden sind??? Naja, so oder halt anders herum. Gibt es da eine einheitliche Regelung???
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| 07.04.2010 18:03 |
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Mich7ael7 S.7, Beeskow | |