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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Erweiterte Führungszeugnisse | 30 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 623359 | ||
Datum | 01.05.2010 18:26 MSG-Nr: [ 623359 ] | 11332 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Sven Gozdzik - gibt es schon so eine Art Ausführungsverordnung Wie wär's ganz einfach mit sinngemäßer Anwendung von: Die Arbeitgeber entscheiden aber selbst, ob sie so ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.und auf diesen symbolischen Aktionismus verzichten? Schwere Sachen stehen schon im klassischen normalen Führungszeugnis. Und solange der allergrößte Teil der Missbrauchsfälle a) im engeren Familienumfeld stattfindet und b) ohnehin nicht zeitnah bekannt werden (siehe aktuelle Katholen-Beispiele), kann man sich diese billigen Wahlkampfmanöver auch schenken. Guß, Thorben | ||||
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