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Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAusnahmegenehmigung Frist G26 vor Lehrgang7 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen624691
Datum10.05.2010 12:18      MSG-Nr: [ 624691 ]5773 x gelesen

Hi,

es gab ja mal einen kleineren Aufschrei (imho Verständlicherweise), weil nach Vorschriftenwerk (u.A. wohl der GUV V A4 (Link dazu) der Zeitraum zwischen G26.3 Erstuntersuchung und Lehrgang nicht größer, als 12 Wochen sein durfte. Das gab mancherorts Probleme, wo bei Anmeldung zum Lehrgang schon eine gültige G26.3 Untersuchung vorliegen sollte, oder Arbeitsmediziner, bzw. die letzten noch anderweitig ermächtigten Ärzte (Vgl. auch Hinweis des DGUV von Januar 2009) relativ weit gestreut sind und sich nicht so ohne weiteres unproblematisch entsprechende Termine bekommen lassen.
Die Folge war z.B. in Hessen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Unfallkassen, die eine Fristverlängerung von 12 Wochen auf 12 Monate vorsah. Diese Ausnahmegenehmigung ist allerdings seit 01.01. abgelaufen.
Weiß jemand, ob es da eine Neuregelung gibt, oder gelten jetzt wieder überall und offiziell die 12 Wochen als Frist zwischen G26.3 Erstuntersuchung und Atemschutzlehrgang?

Neugierige Grüße

Ingo


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 10.05.2010 12:18 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 10.05.2010 15:44 Bach7 R.7, Weitolshausen
 10.05.2010 15:52 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 10.05.2010 15:54 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 10.05.2010 18:25 Lars7 T.7, Oerel
 10.05.2010 21:24 Bach7 R.7, Weitolshausen
 11.05.2010 21:46 Phil7ip 7P., Bretten

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