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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
RubrikAusbildung zurück
ThemaKeine vollständige Ausbildung für stellvertretende Funktioner? Nds.6 Beiträge
AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen625021
Datum12.05.2010 16:55      MSG-Nr: [ 625021 ]4046 x gelesen

Bisher war ich immer der Meinung, das stellvertretende Funktioner z.B. GF die gleiche Ausbildung - sprich GF-Lehrgang, genauso erhalten wie die Gruppenführer selbst.

Auch die Feuerwehrverordnung fordert 100% Reserve, damit müßte ja die Qualifikation abgedeckt sein.

Nun höhere ich, dass anderen Orts für Stellvertreter nur der Lehrgang unterhalb der Zielebene beantragt und besucht werden darf..

Meiner Meinung nach ist das nicht richtig und vom Gesetzgeber so auch nicht vorgesehen.


Welche Interpretationen / Argumente pro/contra habt ihr..?


Gruß Sven

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 12.05.2010 16:55 Sven7 N.7, Gehrden
 12.05.2010 17:01 Stef7an 7R., Garnsdorf
 12.05.2010 18:37 Dani7el 7G., Überherrn
 12.05.2010 21:39 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 12.05.2010 22:44 Heik7o L7., Rinteln
 13.05.2010 13:17 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee

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