Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | unzumutbare Nachteile durch Einsatz? | 29 Beiträge |
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 626285 |
Datum | 21.05.2010 10:25 MSG-Nr: [ 626285 ] | 9690 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Eine Rechtsfrage (für RLP):
Ein Feuerwehrmann kauft sich online auf den letzten Drücker 2 Karten für ein Top-Fussballspiel. Die Karten ksten regulär 80 Euro, da es jedoch bereits lange ausverkauft war, kann er sie in einem bekannten Auktionshaus für zusammen 220 Euro erstehen.
Kurz vor der Abfahrt zum Spiel beginnt ein bis in die frühen Morgenstunden dauernder Einsatz. Der FwMann überlegt noch fahre ich jetzt zum Spiel oder zum Einsatz...
Pflichtbewusst und auch aufgrund der Meldung (akut Menschenleben in Gefahr) entscheidet er sich (richtig) für den Einsatz. Seine Frau bleibt natürlich alleine zu Hause.
Auf Anfrage, ob ihm denn die Kosten ersetzt werden können bleibt die Gemeinde stur und sagt, es gäbe keine versicherung dafür, man versuche es zwar über kulanz zu regeln, es sehe aber nicht gut aus.
Im LBKG RLP heißt es unter §13 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
... 2) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen durch Ihren Dienst in der Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile ... erleiden
Wie sehen die im Forum vertretenen Rechtsverdreher das? Ist mein Empfinden da so falsch?
Muss man jedem FwMann sagen, sich in einem solchen Fall gegen die Feuerwehr zu entscheiden (damit gegen die Pflicht der Hilfeleistung zu verstoßen) und erst mal an sich zu deken? Oder gibt es doch einen Rechtsanspruch?
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 21.05.2010 10:25 |
 |
jürg7en 7s., Trier | |