Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | MTF 'Medizinische Task Force' | 163 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 630189 |
Datum | 18.06.2010 20:30 MSG-Nr: [ 630189 ] | 42350 x gelesen |
Infos: | 31.01.17 CP: Die Medizinische Task Force des Bundes 17.06.10 BBK zu MTF
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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Notarzteinsatzfahrzeug
Geschrieben von Ingo zum Felde1) Im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz steht für die Besetzung mit einem RA ein "sollte". D.h. bei einer Großschadenslage könnten auch RTW ohne RA eingesetzt werden.
Nur, weil es in einigen Ländern (leider auch in B) möglich ist, heißt es noch lang nicht, dass es gut ist.
Wofür brauche ich einen RTW (mit seiner Ausstattung), wenn ich kein Personal für die Bedienung habe? Überspitzt, lässt du einen Nicht-AGT im Katastrophenschutz im Einsatz PA tragen?
Geschrieben von Ingo zum Felde4) Über die normgerechte Ausstattung der regulären RTW macht sich z.B. die Feuerwehr der Hauptstadt (ohne Schrittmacher, Spritzenpumpe, Kapnometrie und KED) oder Hamburg (ohne Kapnometrie und KED) ihre eigenen Gedanken. Dann kann das für KatS-RTW auch gelten.
Richtig, kann ich in B leider nicht beeinflussen.
Über die KTW-B Ausstattung mit EKG/Defi und Pulsoximeter hinaus gehört für mich zu einem RTW ein Beatmungsgerät und mindestens ein Einmalkapnometer. Auf Spritzenpumpe, Schrittmacher und KED könnte ich verzichten.
Kann man, aber ob man auch sollte? Und mal im Ernst, selbst wenn ich als RA intubiert habe, dann kommt der Pat. nicht ohne Arzt an die Maschine. Insofern halte ich das maschinelle Beatmungsgerät für am ehesten verzichtbar. Das KED aufm NEF macht dagegen m.E. überhaupt keinen Sinn.
Letztlich geht es mir ja aber eben nicht um die Ausrüstung, sondern um die Ausbildung!
Gruß
Sebastian
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