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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrtaugliche Kopflampen als Helmlampe | 19 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8G., Neunkirchen-Seelscheid / NRW | 631520 | ||
Datum | 29.06.2010 08:51 MSG-Nr: [ 631520 ] | 10875 x gelesen | ||
Es war eine Aussage auf einem Seminar der Unfallkasse NRW, hier ein Zitat was ich auf die schnelle gefunden habe: "Bei der Verwendung von Zubehörteilen, die der Nutzer eigenständig an- und abbauen kann, z.B. Helmlampen und Kommunikationseinrichtungen müssen diese mit dem Helm des jeweiligen Herstellers abgeprüft sein." Ich selbst war allerdings nicht dort, jedoch wurde es von unserer Führung so kund getan. Es handelt sich hierbei um meine private Meinung... | ||||
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