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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnterlassene Hilfeleistung durch Nichterscheinen zum Einsatz?13 Beiträge
AutorWolf8gan8g S8., Blankenheimerdorf / NRW637842
Datum03.08.2010 08:33      MSG-Nr: [ 637842 ]8198 x gelesen

Hallo,

wie der Titel schon sagt geht es um die Frage ob ein FA sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig macht falls er trotz Alarmierung nicht zum Einsatz erscheint? Setzen wir mal voraus dass der Einsatz sich zu einer günstigen Zeit in der Freizeit des FA ereignet, es somit also weder einen beruflichen noch privaten Grund gibt, der eventuell eine Verhinderung rechtfertigen würde.

Hat nicht das Feuerwehr-Magazin in Zusammenhang hiermit über das Thema geschrieben? Leider habe ich die besagte Ausgabe nicht mehr.
Gibt es sonst in dieser Richtung Verfahren oder Urteile?

Danke für Eure Hilfe

Wolfgang

Löschgruppe Blankenheimerdorf


Natürlich ist meine Frage rein privater Natur und hat keinen Zusammenhang mit meinem Dienstherrn oder meiner Feuerwehr!



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 03.08.2010 08:33 Wolf7gan7g S7., Blankenheimerdorf
 03.08.2010 08:49 Eric7 M.7, Reinheim
 03.08.2010 09:29 Wolf7gan7g S7., Blankenheimerdorf
 03.08.2010 09:52 Matt7hia7s O7., Waldems
 03.08.2010 10:01 Maik7 Z.7, Naumburg
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 03.08.2010 10:40 ., jetzt Dortmund
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 03.08.2010 10:46 Jürg7en 7M., Weinstadt
 03.08.2010 10:53 ., jetzt Dortmund
 03.08.2010 16:48 ., Thierstein

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Unterlassene Hilfeleistung durch Nichterscheinen zum Einsatz? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt