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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | NRW - wer darf zum RettSan ausbilden? | 35 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 640193 | ||
Datum | 16.08.2010 21:11 MSG-Nr: [ 640193 ] | 12224 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan Brüning Da muss AFAIK nur die Prüfung entsprechend abgenommen werden. Die Ausbildung kann auch auf Standortebene gemacht werden. Hallo Stefan, das kommt doch meinen Vorstellungen schon sehr nahe, bzw. glaube ich in der Vergangenheit auch so gelaufen ist. Und darauf wollte ich dann den RettSan aufbauen lassen. Natürlich mit Prüfung an einer HiOrg Schule. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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