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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZuwendung an Mitglieder im gemeinnützigen Feuerwehrverein14 Beiträge
AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen641291
Datum23.08.2010 12:10      MSG-Nr: [ 641291 ]8310 x gelesen

Hallo,
folgende Frage stelle ich mir derzeit und bin auf der Suche nach verwertbaren Infos bzw. Auskünften:

Überall findet man die 40,-Euro-Grenze für Zuwendungen, die Mitglieder im Jahr aus dem Vereinsvermögen erhalten dürfen, z. B. für Weihnachtsfeiern, Vereinsfahrten, etc.

Dem gegenüber soll das Vermögen des gemeinnützigen Vereins für die Vereinszwecke verwendet werden. Bei Feuerwehrvereinen findet sich nun häufig ein Passus in der Satzung, dass einer der Vereinszwecke ist, "das kameradschaftliche Verhältnis zwischen den Mitgliedern des Vereins zu pflegen".

Wie verhält es sich hier mit der Zuwendungsbegrenzung von 40,- Euro auf der einen und dem Vereinszweck der Kameradschaftspflege (auch durch z. B. ein Wochenendzeltlager, wo Getränke und Essen zu gewissen Teilen vom Verein gekauft werden) auf der anderen Seite? Wo endet die "Kameradschaftspflege" allgemein?

Vielleicht hat sich ja schon mal wer diese Frage(n) gestellt...



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 23.08.2010 12:10 Nils7 S.7, Dautphetal
 23.08.2010 12:45 Alex7and7er 7G., Neunkirchen-Seelscheid
 23.08.2010 12:49 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 23.08.2010 12:56 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 23.08.2010 13:05 Nils7 S.7, Dautphetal
 23.08.2010 13:30 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 23.08.2010 13:44 ., Bad Hersfeld
 23.08.2010 15:00 Chri7sti7an 7F., Wernau
 23.08.2010 15:06 Nils7 S.7, Dautphetal
 23.08.2010 15:20 Chri7sti7an 7F., Wernau
 23.08.2010 15:23 Nils7 S.7, Dautphetal
 23.08.2010 13:53 ., Bad Hersfeld
 23.08.2010 14:32 Nils7 S.7, Dautphetal
 23.08.2010 15:22 Nils7 S.7, Dautphetal

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