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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatzgrundsätze, war: kein 'normaler' Einsatz: Kaminbrand | 2 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 645922 | ||
Datum | 22.09.2010 13:59 MSG-Nr: [ 645922 ] | 2456 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer
ähnliches hat allerdings z.B. der "Regular" Christian Fischer hier - wenn auch nicht gleich in seinem ersten (?) Posting - und auch nicht zu diesem Fall aber zu ähnlichen Diskussionen auch schon mehrfach verlangt... Und das m.E. durchaus mit einigem (rechtlichem) Hintergrund, wenn auch bißchen merkwürdiger Rechtschreibung/Grammatik. Hier mal grob die Rechtslage zu den Einsatzgrundsätzen Brandbekämpfung. 1. Die jeweiilge Gemeinde ist (noch!) in Deutschland für die Sicherstellung des BS etc. verantwortlich (vgl. entsprechende Landesbrandschutzgesetze). 2. Brandrauch ist gefährlich, vgl. vfdb-RL 10/03 und Diskussionen dazu seit Mitte der 1990iger - auch hier, vgl. dazu auch die Brandrauchbestandteile je nach Brandstoff in www.einsatzleiterhandbuch.org. 3. Der Schutz der Mitarbeiter (auch von Angehörigen der FF!) ist ein sehr hohes Rechtsgut, das nur für ganz wenige Ereignisse eingeschränkt werden kann. Ein Kaminbrand gehört da m.E. nicht zu.... Geeigente PSA ist zur Verfügung zu stellen, vgl. § 12 UVV Fw. Schutz von Menschenleben (gerade auch der eigenen Kräfte) geht vor Sachwertschutz! 4. Enthält die Luft Schadstoffe, sind Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen, vgl. UVV Fw § 12, FwDV 7 Kap 2 - und richtig einzusetzen, vgl. FwDV 7, Kap 7... "Übersetzt" hab ich das alles auch in http://www.standardeinsatzregel.de/de/home/die_broschueren/ser_st/gr_im_loescheinsatz/index.html http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/atemschutz.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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