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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge | ||
Autor | Pete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen | 646109 | ||
Datum | 23.09.2010 20:29 MSG-Nr: [ 646109 ] | 30770 x gelesen | ||
Hallo zusammen. Wie bei vielen Freiwilligen Feuerwehren kann es ja vorkommen das mal kein Brandmeister (NRW) oder höher bei den Einsätzen zu verfügung steht. Und Fahrzeuge ohne Gruppenführer ausrücken. Diese Funktion übernimmt dann bei uns die dienstranghöchste Kraft die da ist. Frage ist nun ob man einen Unterbrandmeister (NRW) dieses Untersagen darf? Mit freundlichen Grüßen Peter | ||||
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