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RubrikAusbildung zurück
ThemaMindestausbildungsstunden, war: Der neue Feuerwehr-Führerschein4 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW646192
Datum24.09.2010 10:01      MSG-Nr: [ 646192 ]3447 x gelesen

Geschrieben von Henning Koch
Pflichtstunden für die Klasse C sind mindestens 3 Stunden Überland, eine Stunde Autobahn und eine Stunde Nacht, also 5 Stunden. Bei Vorbesitz der Klasse C1, also z.B. auch der alten Klasse 3.


Das sind nur die "besonderen Ausbildungsstunden" und noch längst nicht alles an Grund- bzw. praktischer Ausbildung die verlangt wird, vgl. § 5 (1) FahrschAusbO! Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen i.d.R. erst begonnen werden, wenn die Grundausbildung abgeschlossen ist.

Die Praktische Ausbildung muss auf die Theorie aufbauen und mit dieser verzahnt sein, neben den reinen Fahrstunden ist auch am Fahrzeug praktisch auszubilden. (Vgl. FahrschAusbO § 5 (3) und (5))

Es ist ein Ausbildungsplan zu erstellen (11).

Sehr interessant für die von mir vorgetragenen Bedenken in Bezug auf die regelrechte Absolvierung des Fw-Fü-Scheins ist in der Diskussion um die von anderen nicht gesehene Verantwortung des Ausbilder übrigens m.E. der in der o.a. VO ausdrückliche Verweis im § 5 auf die BESONDERE Verantwortung des Fahrlehrers nach § 6 der VO.
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fahrschausbo.php?par=6

Der Fahrlehrer haftet m.E. damit mit seiner Unterschrift für die erfolgreiche Ausbildung. Kommt es hier zu nachweisbaren Versäumnissen kann ihm z.B. die Entzug der Fahrschulerlaubnis blühen...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 24.09.2010 08:51 Henn7ing7 K.7, Dortmund Der neue Feuerwehr-Führerschein
 24.09.2010 10:01 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 24.09.2010 10:26 Olf 7R., Hilbersdorf
 24.09.2010 17:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 24.09.2010 17:48 Olf 7R., Hilbersdorf

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