News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 648946 | ||
Datum | 13.10.2010 11:12 MSG-Nr: [ 648946 ] | 13667 x gelesen | ||
Geschrieben von Kevin Enkirch Übrigens: Solche "Strafgelder" beinhalten teilweise auch schon die Brandschutzgesetze, z.B. in RLP der § 37 LBKG: Gibt es bei euch irgendeine Zuständigskeitsverordnung dafür? Kann mir nicht vorstellen, dass dies den "Wehrführern" überlassen wird. Im LBKG habe ich zumndest dafür nichts gefunden. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|