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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaProzess wg. tödlichem Brand infolge einer Himmelslaterne2 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP649324
Datum15.10.2010 08:46      MSG-Nr: [ 649324 ]4140 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerDu wirst vermutlich weder grob fahrlässig und erst recht nicht Vorsatz im Bezug auf eine Brandstiftung aus dem Start einer Himmelslaterne ableiten können...
Wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Tötung muss sich heute ein 23-jähriger vor dem Landgericht Siegen verantworten. Er soll während einer privaten Feier im Mai 2009 in Siegen mit einer sogenannten Himmelslaterne ein Feuer ausgelöst haben, durch das ein zehnjähriger Junge an einer Rauchvergiftung starb.

Der Westen

WDR


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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 28.06.2009 17:03 Chri7sti7an 7F., Wernau Verkauf von Himmelslaternen
 15.10.2010 08:46 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 26.07.2015 20:40 Anne7tte7 S.7, Griesheim

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