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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fehlarme durch ILS | 87 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 649772 | ||
| Datum | 19.10.2010 18:13 MSG-Nr: [ 649772 ] | 30060 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Anton Kastner Das Abbrennen dieser Feuer ist in bestimmten Zeiträumen gestattet. Bei uns muss jedes Feuer angemeldet werden, außer einem "Kochfeuer". Hexenfeuer, Lagerfeuer und das verbrennen muss bei der zuständigen FW angemeldet werden. Bei hoher WBS ist eine zustimmung von einigen Faktoren abhängig. Ansonsten gibts schon mal nen Einsatz, der sich am Ende um ein eventuell nicht angemeldetes Lagerfeuer dreht, auch bei uns, was aber nicht extrem häufig ist und nicht als die "katastrophe" gesehn wird. Lieber einmal mehr zum "Fehlalarm" rausfahren, als dann mit mühe und Not ein größeres Schadfeuer bekämpfen zu müssen. Gruß Andreas Meine Beiträge sind meiner Meinung! Ich auch! :-) Hast Du im Leben tausend Treffer, man hört´s, man sieht´s, man geht vorbei. Doch lauthals brüllt der kleinste Kläffer, schießt Du ein einziges Mal vorbei. (Edmund Kreuzner) | ||||
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