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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FF mangelhaft - dürfen Bürger Grundesteuerzahlung verweigern ? | 49 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 652559 | ||
Datum | 05.11.2010 17:41 MSG-Nr: [ 652559 ] | 11963 x gelesen | ||
Die Weigerung die Grundsteuer zu zahlen kann, wie schon geschrieben, zu einer Zwangsvollstreckung (inkl. deren Kosten) führen. Aber die Geschichte richtig in die (Lokal-)Presse gebracht, wäre sicher ein Schlagzeile a la: "Bürger weigern sich Steuern zu zahlen - Aufstand gegen BGM XYZ" Und die Presse liebt nun mal den Normalbürger im Kampf gegen die Staatsmacht und wird wohl dem BGM den schwarzen Peter zuschreiben. PS: Einzige Lösung für das Problen: -Feuerwehr der Nachbarorte immer mitalarmieren solange Ortswehr nur bedingt einsatzbereit -mehr Personal rekrutieren (freiwillig oder gezwungen); hier ist der Bürgermeister in der Pflicht -Personal ausbilden, vor allem AGTs und Führungskräfte ________________________________________________ Gruß Daniel | ||||
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