Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Online-Petition zum Feuerwehrführerschein | 71 Beiträge |
Autor | Prof8. D8r. 8Die8ter8 M.8, Bautzen / Sachsen | 652698 |
Datum | 07.11.2010 10:21 MSG-Nr: [ 652698 ] | 23794 x gelesen |
Lieber Feuerwehrkameraden im Feuerwehr-Forum,
das Thema "Feuerwehrführerschein" lässt mich nicht zur Ruhe kommen und ich möchte Sie über meine aktuellen Aktivitäten informieren, weil Sie ein Recht auf diese Information haben.
Am 22.09.2010 habe ich eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet. Online-Petitionen kann man auf der folgenden Website an den Deutschen Bundestag richten:
Online-Petitionen zum Deutschen Bundestag
Meine Petition lautet wie folgt:
Online-Petition 14066
"Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich
beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
1. dem Gesetzentwurf des Bundesrates vom 09.07.2010 (Bundesratsdrucks. 308/10 Beschluss) nicht zu folgen und
2. dafür Sorge tragen, dass dem berechtigten Anliegen der Bundesländer, die Einsatzbereitschaft des Katastrophenschutzes auch für die Zukunft sicherzustellen, durch eine Modifizierung des Novellierungsvorschlags Rechnung getragen wird.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
In seiner derzeit gültigen Ausprägung schreibt der § 2 Abs. 10 StVG vor, als Voraussetzungen für die Erteilung der Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t lediglich den mindestens zweijährigen Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sowie eine organisationsinterne Ausbildung und Fahrprüfung zu fordern.
Nach der für den Freistaat Bayern erlassenen ausführenden Verordnung vom 08.10.2009 besteht die gesamte Ausbildung lediglich aus „mindestens vier Einheiten zu je 45 Minuten” und die Prüfung aus einem Theorie- und Praxisteil von insgesamt lediglich 60 Minuten.
Bei dieser Regelung handelt es sich der Sache nach um eine Befreiung von der sonst geltenden gesetzlichen Pflicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 zu erwerben, für deren Erwerb in der Fahrschule schon allein 12 Sonderfahrten gefordert werden. Zudem dürfen die betreffenden Organisationen ohne Zutun eines Fahrlehrers diese so genannte Fahrausbildung durchführen.
Hinzu tritt die in der gesamten Diskussion bislang nicht berücksichtigte Tatsache, dass mit der erworbenen Sonderfahrberechtigung bereits ab dem Tag der Ausstellung des Dokuments Einsatzfahrzeuge im Rettungseinsatz, d. h. unter Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht geführt werden dürfen. Auf diese besonders gefährlichen Fahrten werden die zukünftigen Einsatzfahrer jedoch überhaupt nicht praktisch vorbereitet, so dass sie ohne ein
derartiges praktisches Training ihre erste Blaulichtfahrt absolvieren müssen.
Bereits die geltende gesetzliche Sonderreglung leidet unter den genannten Sicherheitsmängeln. Eine Ausweitung der Sonderregelung auf das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t verschärft die Sicherheitsproblematik nochmals deutlich.
Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben
wollen, können dieses Feld nutzen.
Das oberste Ziel einer Einsatzfahrt, gleich welcher Einsatzorganisation, ist das sichere Ankommen am Einsatzort, um dort den Einsatzauftrag zu erfüllen. Einsatzfahrer sämtlicher Organisationen (hauptsächlich Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz) benötigen wegen der erwiesenermaßen hohen Sicherheitsrisiken bei "Blaulichtfahrten" eine besondere
Fahrausbildung durch dafür besonders qualifizierte Fahrlehrer.
Eine rein organisationsinterne Schulung und Prüfung durch - wenn auch - im Einsatzalltag erfahrene Mitarbeiter, erfüllt nicht die Kriterien an eine professionelle Ausbildung für Einsatzfahrer, die zum Führen von Lkw unter Einsatzbedingungen befähigen soll.
Auch eine langjährige Erfahrung beim Führen von Personenkraftwagen befähigt praktisch nicht zum Führen von Lastkraftwagen unter den Bedingungen einer Einsatzfahrt mit den Sondersignalen Blaulicht und Einsatzhorn.!
Es wäre prima, wenn Sie meine Petition unterstützen könnten, vorausgesetzt, Sie sind mit dem Inhalt und dem Text der Petition einverstanden.
Unterstützungen sind möglich über die folgende Adresse:
DEUTSCHER BUNDESTAG
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: (030)227 35257
E-Mail: e-petitionen@bundestag.de
Ich bin gespannt, was daraus wird.
Es grüßt Sie freundlich und wünscht Ihnen mit Ihren Familien einen schönen Sonntag
Ihr
Dieter Müller
null
Nur wer heil ankommt, kann retten.
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| 07.11.2010 10:21 |
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., Bautzen |
| 07.11.2010 10:38 |
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Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS |
| 07.11.2010 11:33 |
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., Bautzen | |