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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbrechnung von Einsatzfahrzeugen2 Beiträge
AutorSasc8ha 8H., LK Augsburg / Bayern655920
Datum27.11.2010 20:49      MSG-Nr: [ 655920 ]3716 x gelesen

Hallo

Ab wann darf ein Fahrzeug abgerechnet werden?

Z.B.: Eine DL wird Alarmiert... Kaum den Hof verlassen wird die DL abbestellt.

Kann die Stadt / Kommune dafür etwas berechnen?


Hast du Minimax zuhaus bricht bei dir kein Feuer aus...
... doch Minimax ist ein großer Mist, wenn du nicht zuhause bist.

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 27.11.2010 20:49 Sasc7ha 7H., LK Augsburg
 27.11.2010 21:55 ., Neuburg

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