Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rettungsgasse nicht frei durch Parkende PWW´s | 38 Beiträge |
Autor | Volk8er 8B., Burkheim / BaWü | 655930 |
Datum | 28.11.2010 11:57 MSG-Nr: [ 655930 ] | 17378 x gelesen |
Infos: | 28.11.10 Das verbotene Halten bzw. Parken an engen Straßenstellen
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Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach gültigen der Verordnungen zur Breite der Rettungsgasse. Konnte bisher nichts brauchbares finden. Das was ich gefunden hab schwankt zw. 3,0m ; 3,10m und 3,50m. Aber keine Verweise in der Stvzo. Nur §1, ....
Vieleicht kann mir auch jemand seine Erfahrungen schildern wie es gehandhabt wird, wenn die Rettungsgasse zugeparkt (Breite kleiner 2,5m) ist.
Hatte gestern Abend leider während des Verkehrsdienstes einen Spiegel (parkender PKW) beschädigt weil die Gasse nur 2,5 breit war. Die zu "HILFE" gerufene Polizei, hat den Schaden aufgenommen, mich als Fahrer des Einsatzfahrzeuges gerügt, und dann großzügigerweise beim weiteren zentimeter engen rangieren durch die Starße unterstützt, es wurden keine Strafzerrel ausgestellt oder Fahrzeuge abgeschleppt. Am LF8/6 gab es nur Lackschaden.
Grüße aus dem Kaiserstuhl
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| 28.11.2010 11:57 |
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Volk7er 7B., Burkheim | |