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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Videoaufnahmen | 26 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8S., Königsbach-Stein / Baden-Württemberg | 661935 | ||
Datum | 10.01.2011 09:17 MSG-Nr: [ 661935 ] | 7752 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Weber Grundlagen zu deiner Frage: Die Artikel waren mir schon bekannt, nur wo ordnen sich hier jetzt Feuerwehrangehörige ein? Wenn ich ein Fahrzeug fotografiere und dabei läuft jemand durchs Bild ist das Beiwerk, soweit klar. Aber wenn ich eine Handlung fotografiere? Sind die Feuerwehrangehörige dann relative Personen der Zeitgeschichte? Geschrieben von http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild Relative Personen der Zeitgeschichte waren nach der früheren Rechtsprechung Menschen, die in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten waren Nach dieser Aussage hätte ich einen Einsatz als zeitgeschichtliches Ereignis gewertet, die Einsatzkräfte sind somit in Zusammenhand mit diesem Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten. Aber kann man jede Übung selbst als "zeitgeschichtliches Ereignis" bezeichnen? | ||||
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