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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeitszeit bei einer Berufsfeuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B8., Frankfurt / Hessen | 662367 | ||
Datum | 13.01.2011 14:46 MSG-Nr: [ 662367 ] | 10708 x gelesen | ||
Hallo, mal eine Frage an die Experten hier im Forum. Eine grosse Berufsfeuerwehr ( nicht meine ) hat den Dienst seit 1.1.11 wie folgend umgestellt. Grunddienst: 24 Stunden Dienst / 48 Stunden frei Der 24 Stundendienst regelt sich folgendermaßen: Dienstbeginn 09:00 Werkstattdienst / Wacharbeiten Mittagspause 12:30 bis 13:00 Erneut Arbeitszeit bis 19:30 mit einer 15 minütigen Kaffepause. 19:30-06:30 Bereitschaftszeit 06:45 bis 08:45 Sportzeiten bzw. Arbeitsdienst ( je nach Wochentag ) 08:45 bis 09:00 Übergabezeit an aufziehende Dienstschicht. Kommt es in der abendlichen / nächtlichen Bereitschaftszeit zu Einsätzen / heranziehungen zu Arbeiten so wird erst ab 2 Stunden eine Rückvergütung morgens gewährt und dann auch nur für die Zeiten ÜBER 2 Stunden. Nach meiner Rechnung komme ich nun auf eine Arbeitszeit von 13,5 Stunden,wenn man für die Bereitschaftszeit die vollen 2 Stunden Einsatzheranziehung berechnet. Das ganze wird bei betreffender Feuerwehr auch Samstags und Sonntags durchgezogen, einzige Ausnahme sind Feiertage. Wie beurteilt ihr diesen Dienst? Rechtliche Bedenken? Arbeitszeitgesetz? mfg Bellinger | ||||
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