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RubrikAusbildung zurück
ThemaBeförderungen nach absolvierten Lehrgängen5 Beiträge
AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen662918
Datum17.01.2011 15:34      MSG-Nr: [ 662918 ]4672 x gelesen

Hier vielleicht weiterführend dazu mal eine andere Frage:
Wie wird das, aufbauend auf die Ausbildung mit Beförderungen gehandhabt?
Ich weiß, es gibt, wahrscheinlich in den Bundesländern unterschiedliche Erlasse, die vorgeben wer, nach welcher Ausbildung zu was befördert werden kann.
Mir geht es hier speziell um Beförderungen nach absolvierten Führungslehrgängen (GF, ZF...).
Wird jeder, der diesen Lehrgang absolviert hat befördert?
Oder werden nur die befördert, die auch tatsächlich die Funktion ausüben?
Darf jeder, wenn Plätze vorhanden sind die Führungslehrgänge besuchen, wenn er will?
Oder werden ganz gezielt nur Kameraden geschickt, die auch in absebarer Zeit entsprechende Positionen bekleiden soll?



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