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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaZusatzurlaub für nachtarbeit [HESSEN]6 Beiträge
AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen663833
Datum23.01.2011 14:12      MSG-Nr: [ 663833 ]4942 x gelesen

Moin

Wer von den hessischen Kollegen kann mir denn mal helfen?
Unser Dienstplan sieht Schichtdienst im Tag-/Nachtrhythmus vor und am Sa/So 24h-Dienst.

Im §14 HUrlVO steht ja die Bemessung des Zusatzurlaubs für Nachtdienstarbeit drin.

Woraus ist denn ersichtlich, welcher Absatz für uns gilt?
Ist es Abs. 2 oder Abs. 3 der für die Berechnung zum tragen kommt?

Teilweise bekämen Leute dann nämlich keinen oder weniger Urlaub. Je nach Berechnung.


Gruß

Flo

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 23.01.2011 14:12 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 23.01.2011 15:00 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 23.01.2011 16:02 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 24.01.2011 00:22 Bach7 R.7, Weitolshausen
 24.01.2011 21:57 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 24.01.2011 22:14 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart

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