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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 664561 | ||
Datum | 29.01.2011 12:57 MSG-Nr: [ 664561 ] | 128916 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Wohlfahrt Es wurden nunmal in der Vergangenheit TLF 16/25 gekauft und zum quasi LF gemacht und auch so genutzt und jetzt soll nichts entsprechendes nachkommen... Das TLF wurde doch nach deiner Aussage als LF genutzt. Und jetzt gibt es doch ein LF. Zwar ein Kleineres, aber ein "großes" ist doch da... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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