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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 664572 | ||
Datum | 29.01.2011 13:15 MSG-Nr: [ 664572 ] | 128657 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Wohlfahrt Im Vergleich zu jetzt sicher nicht! Wir haben bereits seit langem MZF und TLF aber TLF als LF genutzt und mit mit MZF und LF bin ich besser dran als mit MZF und TLF Tr. Ich geb´s auf, absolut beratungsresistent. Geschrieben von Christian Wohlfahrt Wenn ich ein TLF nur als Wasserkuh brauche hast du absolut recht da sind 3 mehr als genug... Zu was anderem brauche ich ein TLF aber nicht. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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