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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Förderverein Anschaffungen des Vereins | 17 Beiträge | ||
Autor | Fran8k S8., Nordheim / hesse | 665863 | ||
Datum | 06.02.2011 20:37 MSG-Nr: [ 665863 ] | 8628 x gelesen | ||
Hallo, Satzung: Anschaffungen des Vereins werden der Freiwilligen Feuerwehr zur uneingeschränkten und kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt, bleiben jedoch stets Eigentum des Vereins. Eine Weitergabe der Gegenstände an Dritte bedarf der Zustimmung des Vereins. Der Verein kann die Rückgabe der Gegenstände zu jeder Zeit fordern. Frage: ist dies so möglich??? oder gehen die Anschaffungen auf die Feuerwehr über??? oder sogar an eine VG??? (würde hier gerne Spenden aber nur wenn die Anschaffung beim Förderverein in Eigentum bleiben) Gruß | ||||
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