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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFAQ-Beschaffung: Losbildung (Zwang dazu?)11 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW667060
Datum14.02.2011 14:39      MSG-Nr: [ 667060 ]8362 x gelesen

Hallo,

nachdem es dazu immer mehr Diskussionen gibt, habe ich das nochmal kurz zusammen gefasst:

Auch wenn in der Brandschutz 12/2010 zum Thema "Die Neuerungen im Vergaberecht - ein Überblick" steht: "Die Bildung von Losen ist vor dem Hintergrund der Mittelstandsförderung nun grundsätzlich zwingend."

Das ist schlicht falsch!
Das gibt so weder die VOL 2009, noch die Regelungen im GWB so vor.

Neuer Wortlauf der VOL/A § 2:
(2) Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Bei der Vergabe kann auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

Neuer Wortlaut § 97 Abs. 3 GWB:
"(3) Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge
aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu
vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben
werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.
"

Faktisch entspricht dies nur der Umsetzung der bisherigen Rechtsprechung.

Praktisches Beispiel: HLF 20/16 mit Seilwinde würde in 3 Losen (ohne Beladung) ausgeschrieben:

3 Anbieter fürs Fahrgestell:
- Iveco
- MAN
- MB
4 Anbieter für den Aufbau:
- Lentner
- Rosenbauer
- Schlingmann
- Ziegler
2 Anbieter für Seilwinden:
- HPC
- Rotzler
Unterschiedliche Seilwinden unterschiedlicher Anbieter verlangen m.W. unterschiedliche Vorarbeiten bzw. Anpassungen am Aufbau.

Einige der direkten Probleme (technischer Art, die den Grund dafür liefern, warum es natürlich weiterhin zulässig ist, hier auf einen Generalunternehmer zu setzen):

1. Iveco gewänne mit dem preiswertesten Fahrgestell, Ziegler mit dem Aufbau (letztere Fa. baut aber m.W. auf Iveco nicht auf) und jetzt?
2. Einer der Anbieter vom Fahrgestell bietet sehr preiswert einen abgelasteten (echten) 18-Tonner, die anderen übliche Fahrgestelle um 15 Tonnen an. Jeweils mit völlig unterschiedlichen Folgen für die Aufbauhersteller - und jetzt?
3. Der Einbau der günstigsten Seilwinde ist ins ausgewählte Fahrgestell nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand für den gewählten Aufbauhersteller möglich. In anderen Kombinationen wäre dies am Schluß (nach Fertigstellung und allen erforderlichen Nachträgen) von Anfang an deutlich preiswerter gewesen.
4. MAN "verlangt" m.W. nach wie vor vom Aufbauer diverse Dinge nachzuordern oder selbst umzubauen, mit welcher der Varianten kalkuliert der Aufbauer jetzt, wo doch sein Einstandspreis am Fahrgestell vier- bis fünfstellig variabel ist? Trägt der Aufbauer in das Los "2" (Aufbau) jetzt Vorgaben/Ausschlüsse zum Fahrgestell ein, wie das schon mal an dieser Stelle "empfohlen" wird, gibt es nicht wenige der immer mehr auftretenden zentralen Vergabestellen, die dann den Ausschluß diesen Bieters verlangen, weil er die Verdingungsunterlagen verändert hätte.

Damit das also sauber klappt muss das Fahrgestell vorab bekannt sein. Das geht nur, wenn die Vergabe vor Ausschreibung des Aufbaues bekannt ist. (Die Möglichkeit von Vergabeverfahren in jeder Losteilung mit den dann jeweils unterschiedlichen Folgen lasse ich mal ganz offen, das verkomplizierts noch beliebig. Hätte bei uns z.B. mal dazu führen können, dass RTW-Fahrgestelle mehrere Monate auf Halde gestanden hätten, weil wir ein Vergabeverfahren mit 2 Aufbauern hatten...)

Und natürlich sind von solchen Problemen auch schon auch sehr große Feuerwehren betroffen gewesen, aber ebenso natürlich wird das kaum diskutiert, weil keiner gern über sowas spricht!

In dem Zusammenhang verweise ich auf die ausufernden Diskussionen zur Losbildung im VOB-Bereich, wo mittlerweile unzählige Rechtsstreitigkeiten zu dem Thema anstehen.

Und ich bleibe so lange dabei, dringend von solchen Losbildungen abzuraten, so lange bis ich Erklärungen aller Aufbauhersteller und Fahrgestelllieferanten habe, dass jede Kombination problemlos und ohne Mehraufwand möglich ist und etwaige Problemlösungen nicht zu Lasten des Auftraggebers gehen!
Ich sehe v.a. aber keinerlei (!) Grund darin, als Auftraggeber hier Interessen zu bedienen, die vornehmlich auf der Anbieterseite liegen.

Dieses Vorgehen ist in vielen Beschaffungsverfahren erfolgreich durchgeführt worden, es gab bei 2 Vergabeverfahren (einmal RTW, einmal ELR) nicht den Hauch einer Kritik an der Aufteilung und ist ämterübergreifend bei uns so immer wieder neu geprüft und abgestimmt worden.


Interessant wäre hier sicherlich, wenn endlich mal offen ein paar Anwender berichten würden, welche Probleme sie konkret mit unterschiedlichen Losen in der Praxis so hatten.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 14.02.2011 14:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.02.2011 15:56 Axel7 P.7, Limburg a.d. Lahn
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