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RubrikAusbildung zurück
ThemaRechtschreibung10 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen667994
Datum19.02.2011 12:04      MSG-Nr: [ 667994 ]5535 x gelesen

Hallo!

Bisher hätte ich gedacht, dass Rechtschreibung nicht zwangsläufig etwas mit dem Können eines Funktionsträgers zu tun hat. Nun habe ich aber einen Artikel gefunden, der über ein Urteil des OLG Koblenz berichtet (Link).

Laut dem Artikel hat das Gericht festgestellt, dass man nicht nur mutmaßen darf, sondern sogar muß(!), dass ein Polizist kein solcher sei, wenn er die deutsche Rechtschreibung nicht beherrscht. Es wurde darüber hinaus die gänzliche Eignung für den Staatsdienst verneint, sofern die Rechtschreibung nicht beherrscht wird*.

Bleibt letztendlich nur zu hoffen, dass als Folge daraus kein aufgeklärter Bürger auf die Idee kommt, bei einem Feuerwehrangehörigen oder gar Feuerwehrführungskraft aufgrund einer Rechtschreibschwäche die Funktionsausübung anzuzweifeln.

Aber sehen wir es doch einfach mal etwas positiv. Jegliche Schreiberei hier im Forum kann man nämlich in Zukunft wohl sauber als Fortbildung bezeichnen. Übt man hier doch die feuerwehrrelevante Schreiberei.

Ob man das dann auch auf die 40 Stunden anrechnen kann? Ist doch schließlich eine Mindestqualifikation... ;-)


MkG
Marc



* Übrigens: In anderen Bundesländern kann man mit Rechtschreibschwäche übrigens auch Deutschlehrer werden.


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 19.02.2011 12:04 ., Bad Hersfeld
 19.02.2011 20:49 Uwe 7S., Bürstadt
 19.02.2011 21:25 ., Bremervörde
 19.02.2011 23:50 Seba7sti7an 7N., Neureut
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 20.02.2011 10:22 Uwe 7S., Bürstadt
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 20.02.2011 09:55 Bach7 R.7, Weitolshausen
 20.02.2011 10:52 Bach7 R.7, Weitolshausen

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