Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Wer Feuerwehrleute nicht freistellt, soll zahlen | 43 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 668615 |
Datum | 22.02.2011 22:04 MSG-Nr: [ 668615 ] | 7693 x gelesen |
Infos: | 22.02.11 http://www.feuerwehrmagazin.de/magazin/nachrichten/news/verband-feuerwehrleute-fuhlen-sich-gemobbt-16441
|
Geschrieben von Carsten Kranz da viele Stellen im öffentlichen Dienst so ausgeschrieben werden, dass Schwerbehinderte Menschen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden müssten, kann das mit der bevorzugten Einstellung von Bewerbern mit Feuerwehrzugehörigkeit Probleme geben. Wenn der abgelehnte behinderte Bewerber den Klageweg einschlägt, wird er vermutlich Recht bekommen. Da wäre ich mir nicht sicher. Das Bundesarbeitsgericht hat 2006 immerhin mal festgestellt, dass Kommunen bei betriebsbedingten Kündigungen Arbeitnehmer nicht in die Sozialauswahl einbeziehen müssen, wenn berechtigte betriebliche Interessen dem entgegenstehen, und die Feuerwehrzugehörigkeit wurde bei Gemeinden als Brandschutzaufgabenträger als entsprechendes betriebliches Interesse gewertet. Daher kann ich mir vorstellen, das bei einem entsprechenden Verfahren die Bevorzugung Schwerbehinderter nicht hinter dem Brandschutz zurücksteht (wobei man gerade bei Schwerbehinderten ja schon soweit ist, wie es Christian Fischer für die Feuerwehr vorschlägt: Beschäftigt man zuwenige, darf man blechen).
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|