Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge |
Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 668896 |
Datum | 24.02.2011 19:57 MSG-Nr: [ 668896 ] | 16296 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Guten Abend!
Ich habe gerade ein akutes Problem und bitte um Antwort aus dem Forum.
Hier das Problem:
Ich bereite aktuell eine EU-Ausschreibung für ein neues HLF 20/16 vor. Im Leistungsverzeichnis zum Fahrgestell (Los 1) fordere ich von den Anbietern, dass sie eine Servicewerkstatt in maximal 50 km Entfernung vorhalten. Diese Forderung stelle ich schon seit Jahren und wurde bisher nicht beanstandet. Im Ausschreibungsbüro der Stadt arbeitet jetzt ein neuer Sachbearbeiter, der mir vorhält, eine solche Forderung wäre diskrimierend und damit unzulässig.
Jetzt meine Frage: Darf ich einen Anbieter ausschließen, wenn er keine Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung vorhält?
Ich hoffe auf kompetente Antworten von den Experten hier.
Vielen Dank vorab und schöne Grüße aus Ostfriesland
Bernd Lenz
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| 24.02.2011 19:57 |
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Bern7d L7., Emden | |