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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haftung, war: Griff in die Getränkekasse | 3 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 670779 | ||
Datum | 08.03.2011 09:00 MSG-Nr: [ 670779 ] | 3962 x gelesen | ||
Geschrieben von Richard Schrank - Finanzamt - schon bei ersten Verdachtsmomenten geklärt und über Steuerberater abgeglichen M.E. sehr gute Reaktion - und nochmal danke für die Stellungnahme, das hilft sicherlich hier vielen weiter - und sei es nur zum nochmaligen Nachdenken, eigenen Handelns mit diversen Kassen o.ä.... Allen Vorständen/Vorsitzenden sei angeraten, sich nochmal (ggf. bei ihren eigenen Steuerberatern/Anwälten) darüber zu informieren, wie weit sie ggf. auch persönlich haften, wenn da was aus dem Ruder läuft. Das ist m.W. insbesondere für NICHT eingetragene Vereine ein größeres Problem, als den meisten bewusst sein dürfte... Allerdings haftet der Vorstand von "e.V." in einigen Fällen ggf. auch, u.a. dann wenns um Steuerprobleme geht. (Das war jetzt bei Euch eindeutig nicht der Fall, aber ich kenne einige Feuerwehren da war das schon bittere Diskussion bzw. könnte eine werden...) http://www.ehrenamt-ostallgaeu.de/fileadmin/oalehrenamt/Vorstandshaftung_wlsb.pdf http://de.wikipedia.org/wiki/Verein ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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